Allgemeine Auftragsbedingungen

Allgemeine Auftragsbedingungen
von
Coromandel Translations

- nach den Empfehlungen des BDÜ e.V. -

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Coromandel Translations (nachstehend „CT“ genannt) und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für CT nur verbindlich, wenn CT sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Umfang des Auftrags

Die Übersetzung bzw. im Falle eines Lektorats die Optimierung des Textes wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. des überarbeiteten Textes.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat CT rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung bzw. des zu optimierenden Textes zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung bzw. der überarbeitete Text für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber CT einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer/Lektor eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber CT bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers,  Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von CT.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er CT frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) CT behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung bzw. im überarbeiteten Text enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt ein Mitarbeiter von CT die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Fachübersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach zwei Nachbesserungsversuchen die Übersetzung bzw. der überarbeitete Text weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung

(1) CT haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. CT-Mitarbeiter treffen durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen und halten ihre freiberuflichen Mitarbeiter an, dasselbe zu tun. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen CT auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen CT wegen Mängeln der Übersetzung (ß 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen ß 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt ß 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis

CT verpflichtet sich und seine externen Mitarbeiter Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter

(1) CT ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags externe Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von externen Mitarbeitern und fachkundigen Dritten hat CT dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 verpflichten.

8. Vergütung

(1) Die Rechnungen von CT sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, es sei denn, andere Konditionen werden mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Angebote sind in der Regel kostenlos, es sei denn, der Aufwand für deren Erstellung ist nachweislich besonders groß (= erfordert mehr als einen halben Arbeitstag).
(4) Grundlage für die Rechnungen von CT ist entweder das Festpreisangebot, dem der Auftraggeber vor Auftragserteilung schriftlich zustimmt oder der tatsächliche Umfang der Übersetzung bzw. die tatsächliche Dauer der Überarbeitung.
(5) CT  hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen, wie z.B. die Kosten für CDs, auf den die Übersetzung gespeichert wurde, Versandkosten, Kurierkosten oder Aufwandsentschädigungen für die Erstellung von Übersetzungsvorlagen aus PDF-Dateien oder Webseiten, die online sind. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. CT kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.  Die Übersetzungsagentur kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(6) Ist die Höhe des Honorars ausnahmsweise nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CT. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) CT bzw. der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass ATS die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass CT mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

10. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Firmensitz von CT.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

11. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

12. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Leipzig, 07 August 2011